Psychotherapeutische Praxis
Honorar und Kostenträger
Eine Psychotherapie wird von den gesetzlichen Kassen unter folgenden Bedingungen bezahlt:
- Sie muss nötig sein, d.h. es muss eine psychische Erkrankung vorliegen.
- Sie muss außerdem hilfreich sein, d.h. es muss aussichtsreich erscheinen, dass mit Hilfe von Psychotherapie eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.
Diese beiden Bedingungen sind in den sogenannten Sprechsunden und in den probatorischen Sitzungen – die von den Kassen ebenfalls bezahlt werden – zu klären.
- Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Kasse ist auch noch, dass in den beiden letzten Jahren keine psychotherapeutische Behandlung von der Kasse bezahlt wurde. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall nach Prüfung möglich.
- Die gesetzlichen Kassen bezahlen eine Psychotherapie außerdem nur, wenn die Behandlung von einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Als Psychotherapeut zugelassen kann nur werden, wer zunächst entweder ein Psychologie- oder ein Medizinstudium absolviert hat und danach eine Therapieausbildung in einem der 3 anerkannten Psychotherapieverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie) abgeschlossen hat.
- • Für die Beantragung einer Akuttherapie (12 Sitzungen) und einer Kurzzeittherapie von bis zu 24 Sitzungen reicht das Ausfüllen eines Antrags, während für Langzeittherapie vom Therapeuten Berichte erstellt werden müssen. Diese gehen in verschlossenem Umschlag an einen neutralen Gutachter, wobei die Patientendaten verschlüsselt werden. Dadurch wird die Anonymität gewährleistet.
- Die Beihilfe (für Beamte mit und ohne Zusatzversicherung) hat ganz ähnliche Regeln, hier muss allerdings auch eine Kurzzeittherapie ausführlich beantragt und bereits vor der ersten Sitzung genehmigt werden.
- Die Regelungen privater Krankenkassen sind unterschiedlich: Wenn sie Zusatzversicherung zur Beihilfe sind, schließen sie sich normalerweise der Entscheidung der Beihilfe an. In anderen Fällen verlangen private Kassen einen eigenen Antrag an einen Gutachter, der oft bei der Kasse angestellt ist und leider gelegentlich nicht so unabhängig urteilt wie die Gutachter für die gesetzlichen Kassen. In anderen Fällen werden grundsätzlich pro Jahr eine bestimmte Zahl an Therapiestunden (z.B. 30) genehmigt.
- Die Abrechnung erfolgt bei den gesetzlichen Kassen über die kassenärztliche Vereinigung. Bei Beihilfe und Privatversicherten stelle ich eine Privatrechnung. Die Versicherten bezahlen mich privat und bekommen ihre Kosten von der Kasse erstattet.
- Psychotherapie kann natürlich auch jenseits der Kassenleistung privat bezahlt werden.
- Privatrechnungen für Psychotherapie richten sich – unabhängig davon, ob sie von einer Kasse erstattet werden – nach der vom Bundestag beschlossenen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Ich habe die Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Einzel- und Gruppenpsychotherapie, sowie für Autogenes Training und Hypnose.
Weitere nützliche Informationen finden sie
auf der Seite der : Bundespsychotherapeutenkammer
und auf der Seite der : Landespsychotherapeutenkammer